Button Home
Button Willkommen
Button Einführung
Button L H W
Button Rassestandard
Button Typ + Charakter
Button Geschichte
Button Neuigkeiten
Button Hundehaltung
Button Hundezucht
Button Welpen
Button Grundlagen
Button Presse + Medien
Button Fotogalerie
Button Literatur
Button 1.Interessen
Button Satzung
Button Zuchtordnung
Button Gästebuch
Button Links
Button Kontakt-Impressum

 Rocco´s Biografie

Button Biografie
Button Presse
Button Galerie

Alle auf dieser Homepage     verwandten Texte und Fotos unterliegen dem Copyright und  bedürfen zur Weiterverwendung meiner schriftlichen Genehmigung.

Emailadresse siehe Impressum

BuiltWithNOF
Banner auftakt1

1. Interessengemeinschaft für Whippets

mit Langhaar und Langhaar-Vererbung Deutschland

1. In Deutschland / Europa eigenständig geführtes Zuchtbuch für Whippets
   mit Langhaar und Langhaar Vererbung

Warum ein Zuchtregister für Langhaar Whippets
und Whippets mit Langhaar Vererbung?

Da der Langhaar Whippet (LHW) und der Whippet Langhaar-Vererbung (WLV) nicht von der Fédération Cynologique Internationale (FCI) als Rasse anerkannt wird, ist es um so wichtiger zusammenzuhalten und zu  arbeiten. Deshalb haben wir, die Mitglieder, uns zusammen getan und die 1. Interessengemeinschaft für Whippets mit Langhaar und Langhaar Vererbung, Deutschland (1.IWLLVD), gegründet. Die Richtlinien für eine FCI Anerkennung werde ich Ihnen noch erläutern.

Um professionell aufzutreten bedarf es neben der Zusammenarbeit der Halter und Züchter von Langhaar Whippets auch der Führung eines Zuchtbuches, in das jeder Hund eingetragen wird. Eingetragen werden

  • Hunde entweder als Rasse-Registerhund, da sie zwar über eine Ahnentafel verfügen, die jedoch im Ausland erstellt wurde.
  • Als Rassehund, der in Deutschland geboren wurde und dessen Eltern im Zuchtregister der                                     1. Interessengemeinschaft für Whippets mit Langhaar und Langhaar Vererbung, Deutschland eingetragen sind.  
  • Lassen Sie sich nicht ins “Bockshorn”  jagen, wenn Ihnen jemand erzählt, dass Ihr Hund kein Rassehund ist und dass dies Zuchtregister keine Bedeutung hat. Wenn Ihr Hund bei der 1. Interessengemeinschaft für Whippets mit Langhaar und Langhaar Vererbung  eingetragen ist, dann nur deshalb, weil es sich um einen Rassehund handelt. Und mit der Bedeutung dieses Zuchtregisters verhält es sich wie folgt: Da der LHW noch nicht von der FCI anerkannt ist, bedeuten der FCI die Ahnentafeln wenig, das soll sich aber ändern.
  • Als kleines Beispiel: Der DWZRV (Deutscher Windhund Zucht- und Rennverband) hat in seiner Ausgabe 1/07 der Fachzeitschrift Unsere Windhunde bekannt gegeben, dass Richter des CKC (Canadian Kennel Club) laut FCI nicht mehr auf CACIB Ausstellungen richten dürfen, sondern dass auch die Ahnentafeln des CKC nicht mehr von der FCI anerkannt werden. Der CKC ist quasi der kanadische VDH (Verband Deutscher Hundewesen). Sie sehen also, selbst einem renommierten Nationalverband passiert so etwas. (In einer der darauf folgenden Ausgabe wurde das Verbot wieder aufgehoben.)
  • Laut VDH/FCI Regeln verhält es sich folgendermassen: Ein Hund, der in Land A geboren wurde, kann nicht eine Ahnentafel aus dem Land B bekommen. Der Hund muss eine Ahnentafel aus seinem Geburtsland und seinem für ihn zuständigen Verein oder Zuchtregister bekommen. Alles andere ist ungültig und nicht im Interesse eines seriösen Zuchtverbandes. Der Hund, der aus dem Ausland mit einer gültigen Ahnentafel in ein anderes Land importiert wird, hat nur die Chance der absoluten Anerkennung seiner Ahnentafel, wenn der Dachverband des Geburtslandes mit dem Dachverband des Importlandes zusammen arbeitet und man sich gegenseitig anerkennt. Das ist zum Beispiel der Fall mit der FCI und dem AKC (American Kennel Club).

    So wie wir uns nun entschlossen haben, ein solches Zuchtregister zu führen, hat 1981 die Longhaired Whippet Association (LWA) begonnen. Das Zuchtregister des International Longhaired Whippet Clubs begann erst 2001. Wir, die 1.IWLLVD, stehen noch am Anfang, doch wir haben den Anfang gemacht.

    Jeder, der an der Richtigkeit dieses Zuchtregisters zweifelt, ist herzlichst eingeladen, sich die Eintragungen anzusehen und sich von der Ernsthaftigkeit der Registerführung selbst zu überzeugen. Um seinen Hund eintragen zu lassen, müssen die Ahnentafeln der Elterntiere in Kopie mit eingereicht werden. Die Welpen von Elterntieren, die in das Zuchtregister der 1.IWLLVD  eingetragen sind, erhalten selbstverständlich Ahnentafeln von der 1.IWLLVD.

    Wenn es dann eines Tages zu einer vorläufigen Anerkennung des LHW´s durch die FCI kommt, dann spielen die Ahnentafeln und das Zuchtregister der 1. Interessengemeinschaft für Whippets  mit Langhaar und Langhaar Vererbung,  Deutschland eine grosse und wichtige Rolle!!

     

    Regeln zur Anerkennung einer Hunderasse bei der FCI 

    Die FCI (Fédération Cynologique Internationale) ist ein Dachverband für eine Vielzahl von Hundeclubs weltweit. Sie entscheidet nicht, ob eine Rasse reinrassig ist oder nicht. Die FCI entscheidet lediglich darüber, ob sie eine Rasse in ihre Zuchtbücher registrieren lässt (FCI Anerkennung) oder nicht.
    Um eine Rasse bei der FCI anerkennen zu lassen, bedarf es eines langen Weges. Hierfür benötigt die FCI eine ausführliche Dokumentation. Acht Kapitel müssen darin enthalten sein:

    • Geschichtlicher Hintergrund: Ursprung der Rasse, Wandel, Einsatz (Gebrauchshund, Jagdhund usw.)
    • Population: Verbreitung der Rasse im In- und Ausland. Es müssen insgesamt mindestens 1000!! Hunde registriert sein. (Und gerade da ist es wesentlich professioneller, wenn die registrierten Hunde von einem Zuchtregister präsentiert werden, Anm. RC.)
    • Nachweis von 8 unabhängigen Blutlinien. Die Population muss sich aus mindestens acht unabhängigen Blutlinien zusammensetzen; davon jede mit wenigstens zwei Rüden und sechs Hündinnen. Es dürfen keine Beziehungen zwischen den Blutlinien während dreier Generationen (Urgrosseltern) bestehen.
    • Standard: In einer vorläufigen Fassung des Standards wird genau festgelegt, nach welchen Kriterien die Rasse gezüchtet wird, bzw. welche typischen Merkmale sie aufweist. (Dieser vorläufige Standard wird natürlich vom Verein oder Zuchtbuch erstellt und eingereicht. Der LHW hat selbstverständlich schon einen Standard, der dem amerikanischen/ kanadischen Whippet Standard entspricht. Anm. RC)
    • Angabe zur Zucht: Anzahl der Züchter im In- und Ausland; Infos über die Zuchtwertschätzung.
    • Beschreibung der gesundheitlichen Untersuchungen: Notwendig ist der Nachweis umfassender gesundheitlicher Untersuchungen z. B. bezüglich Hüftgelenkdysplasie, Erbkrankheiten, Epilepsie, Augenkrankheiten wie Progressive Retinaatrophie (PRA). (Sicher auch dann ein MDR1 Test, Anm. RC)
    • Verhaltensfragen: Beschrieb des Charakters und des Wesens der Rasse.
    • Abbildungen: Der Dokumentation sind mehrere qualitativ gute Farbbilder des Hundes beizulegen. (Quellennachweis: HUNDE, Schweizer Zeitschrift für Kynologische Gesellschaft SKG, März 2003).

    nach oben

    © by Rocco Cantorelli 2007-2010